Philisophie
Ich verstehe mich als Ihr berufener und unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten. Als Problemlöser oft über die rein immanent fachjuristischen Fragen hinaus berate und unterstütze ich Sie im Rahmen einer umfassenden Strategie. Ziel ist es, juristische Lösungen für Ihr Anliegen zu entwickeln und diese entsprechend umzusetzen. Als Richtschnur meiner anwaltlichen Tätigkeit dienen mir die anwaltliche Unabhängigkeit, Verschwiegenheit, Kompetenz und vor allem Loyalität dem Mandanten gegenüber.
Als Rechtsanwalt bin ich nicht nur Dienstleister im herkömmlichen Sinne, sondern gleich in doppelter Hinsicht Anwalt des Rechts: Meine in anwaltlicher Selbständigkeit ausgeübte Tätigkeit gewährleistet die Teilnahme des Bürgers am Recht und dient zugleich der Verwirklichung des Rechtsstaates. Es gehört zu den Essentialia der von mir ausgeübten Profession, unabhängig zu sein, weshalb es den weisungsgebundenen angestellten Anwalt in einem abhängigen Arbeitsverhältnis (als sog. weisungsgebundener Erfüllungsgehilfe) eigentlich nicht geben darf. Durch meine Selbständigkeit garantiere ich dafür, dass in meine Arbeit nicht von dritten Personen “hineinregiert” wird und somit gerade nicht anderen als ausschließlich Ihren Zwecken dient. Deshalb schütze ich Sie als so verstandenes unabhängiges Organ der Rechtspflege vor Rechtsverlusten, begleite Sie rechtsgestaltend und konfliktvermeidend und bewahre Sie bestmöglich vor Fehlentscheidungen der Behörden und Gerichte.
Ich hoffe, es ist mir gelungen, ihr persönliches Vertrauen für eine zunächst anwaltliche Erstberatung zu gewinnen. Ich werde es bestmöglich dauerhaft erhalten.