Haustierhaltung
Muss der Vermieter über eine Haustierhaltung informiert werden?
Haustiere sind in Millionen Haushalten hierzulande zu finden, in vielen Fällen bedarf es für sie jedoch einer expliziten Zustimmung seitens des Vermieters. Auch ein allgemeines Verbot, Haustiere zu erhalten, kann in einen Mietvertrag einfließen. Für eine rechtsverbindliche Vereinbarung darf der Vermieter allerdings nicht ein Standardformular verwenden, dass er für sämtliche Mietparteien verwendet, es bedarf also einer individuellen Absprache zwischen den beiden Parteien und einer entsprechenden Zustimmung seitens der Mietpartei.
Haltung von Kleintieren im Regelfall unkompliziert
Sofern keine Regelung getroffen wurde bzw. diese aufgrund eines Standardvertrags nicht zwingend bindend für den Mieter ist, kann über eine Haustierhaltung nachgedacht werden. Komplett unbedenklich ist hierbei die Haltung von Kleintieren, die keine anderen Mietparteien stören und auch nicht für Schäden oder Abnutzung der Wohnräume verantwortlich sind. Das Aufstellen des Aquariums kann durch den Mieter ebenso wenig verboten werden wie die Haltung von Nagern, Vögeln oder kleinen Reptilien.
Erlaubnis für Hunde und Katzen meist obligatorisch
Für die Haltung größerer Tiere wie Hunde bedarf es einer Zustimmung seitens des Vermieters. Vor allem durch ihr Bellen ist davon auszugehen, dass andere Mieter von diesem Haustier gestört werden könnten, weshalb die Haltung nicht einfach ohne Einverständnis des Vermieters möglich wird. Katzen stellen einen Grenzfall dar. Grundsätzlich ist bei ihnen nicht davon auszugehen, dass sich andere Mietparteien gestört fühlen, eine Zustimmung durch den Vermieter muss nicht zwingend eingeholt werden. In der Vergangenheit gab es jedoch auch abweichende Rechtsurteile, die der vermietenden Seite Recht gab. Besser ist es, als Mieter kein Risiko einzugehen und freundlich beim Vermieter nach der Möglichkeit einer Katzenhaltung nachzufragen.