Satellitenschüssel

Darf ich eine Satellitenschüssel auf dem Balkon installieren?

Nach deutscher Rechtsprechung hat jede Mietpartei ein grundsätzliches Recht auf freien Fernseh- und Rundfunkempfang nach eigenen Vorstellungen. Sollte der Vermieter dies nicht mit seiner installierten Haustechnik gewährleisten können, steht dem Mieter die Investition in eine eigene Antennenanlage offen. Abweichungen gibt es in der Art der zulässigen Anlage und ihrer Installation, bei der primär keine ästhetische Beeinträchtigung der Außenfassade erfolgen darf.

Unterschiede zwischen Einzel- und Gemeinschaftsantenne

Sollte das Mietgebäude bereits über eine Gemeinschaftsantenne verfügen und ist diese für einen besseren Empfang auf eine andere Technologie umzurüsten, bedarf es im Regelfall keiner Zustimmung des Vermieters. Umgekehrt ist die Zustimmung fast immer notwendig, wenn einzelne Mietparteien für den individuellen Fernsehempfang technische Installationen planen. Wird eine Funkantenne auf dem Balkon aufgestellt oder soll eine Satellitenschlüssel an die Hausfassade montiert wird, muss der Vermieter diesem explizit zustimmen. Steht die Schlüssel stattdessen auf dem eigenen Balkon und mindert die Ästhetik der Fassade nicht, ist die Zustimmung des Vermieters nicht notwendig.

Sonderregelung rund um Satellitenschlüsseln & Co.

Einem Vermieter steht die Ablehnung eines entsprechenden Gesuchs aus verschiedenen Gründen offen. Vor allem kann sich der Vermieter gegen die Installation einer Satellitenschlüssel entscheiden, wenn das Haus über einen Kabelanschluss verfügt und sich die einzelne Mietpartei lediglich die Kosten der Kabelgebühr ersparen möchte. Bei Mietern ausländischer Herkunft muss der Vermieter einer Installation nicht zustimmen, auch wenn die vorhandene Empfangstechnik Programme des entsprechenden Heimatlandes nicht abdeckt.

Eine Klausel in alten Mietverträgen, die das Aufstellen einer Satellitenschlüssel unter sämtlichen Umständen ausschließt, ist rechtlich unwirksam. Bevor ein größerer Streit droht, sollten sich Betroffene über alternative Empfangsmöglichkeiten informieren, gerade der Fortschritt im Bereich Internettechnologie ermöglicht mittlerweile ein Streaming zahlloser Kanäle ohne Zustimmung des Vermieters.