Rechtsgebiete

Arbeitnehmer und Arbeitgeber – zwei Antagonisten, die doch einander brauchen

Wenn Menschen miteinander durch Arbeitsverhältnisse in Kontakt treten, kommt es gelegentlich zu Interessenkonflikten, die des rechtlichen Beistandes bedürfen. Nur ausnahmsweise sollte dabei der gerichtliche Weg als erste Option in Betracht gezogen werden.
Demgegenüber gibt es eine Vielzahl von Bereichen, die sich bereits im Vorfeld mit juristischer Hilfe klären lassen, ohne dass es sofort zu einer endgültigen gerichtlichen Konfrontation kommen muss. Dies ist eine der Besonderheiten im Arbeitsrecht. Anzustreben sind praktikable Lösungen, die der beruflichen Aussicht des Mandanten möglichst weitere Potentiale offen halten und nicht verbauen.
Insoweit liegt ein besonderer Schwerpunkt in der Beratung, wenn es sich um die Aufnahme, Beendigung und Abwicklung von Arbeitsverhältnissen handelt. Daneben ist selbstverständlich die Vertretung in Prozessen des Kündigungsschutzes möglich.
Für alle arbeitsrechtlichen Verfahren gilt gleichermaßen: Wenden Sie sich frühzeitig an mich, damit im Zweifel keine Frist versäumt wird und Sie einen Rechtsverlust erleiden.

Mieter und Vermieter – ebenfalls zwei Antagonisten, die einander brauchen

Auch hier hilft juristische Beratung Streit oder gar Schlimmeres zu verhindern. Die Wohnraum- bzw. Geschäftsraummietverhältnisse bieten viele Gelegenheiten für diverse Interessengegensätze, die im Normalfall besser und schneller beigelegt werden können, wenn von Anfang an juristischer Rat an Ihrer Seite ist. Nicht zuletzt, damit sie sich vergewissern können, sich ihrer Interessenlage gemäß richtig zu verhalten und keine unbeabsichtigten Rechtsverluste zu verursachen. Ich berate und vertrete Sie auf Wunsch in allen Bereichen des Mietrechts. Auch hier gilt: Wenden Sie sich frühzeitig an mich, damit keine Fristen versäumt werden und Sie Ihr gutes Recht evtl. nicht mehr durchsetzen können.

 
Der Beschuldigte und der Staat – eine äußerst unangenehme Begegnung

In allen Rechtsstaaten ist das Recht des Beschuldigten, sich in jeder Lage des Strafprozesses des Beistandes eines Verteidigers zu bedienen, gesetzlich garantiert.
Dabei steht er nicht selten einer ihm übermächtig erscheinenden Strafverfolgungsbehörde gegenüber und befindet sich zunächst nicht selten in einem erheblichen Informationsnachteil. Meistens kennt er ja weder seine Rechte, noch kann er die Situation objektiv richtig einschätzen.
Gerade in einem aus Sicht des Beschuldigten so empfindlichen Bereich wie dem des Strafrechts ist der anwaltliche Beistand daher von großer Bedeutung.
Insbesondere schon im Ermittlungsverfahren ist es für den Beschuldigten im Hinblick auf eine ihm drohende Anklage seitens der Staatsanwaltschaft ungemein wichtig, sich frühestmöglich eines professionellen anwaltlichen Beistandes zu versichern.
Für diesen Fall und den weiteren Gang des Strafprozesses setze ich mich für die Durchsetzung Ihrer strafprozessualen Rechte ein, damit so ein faires Verfahren auf Augenhöhe mit den Strafverfolgungsbehörden sichergestellt werden kann.

Behörden und Bürger – nicht nur reine Dienstleistungen am Kunden

Das Verwaltungsrecht beinhaltet alle Rechtsbeziehungen zwischen der Verwaltung, samt ihren Behörden und Ihnen als Bürger. Dieser Bereich ist der exekutiven Staatsgewalt zugeordnet und wird vom davon Betroffenen oft als unangenehm empfunden. Auch hierbei befindet sich die Verwaltungsbehörde Ihnen gegenüber meist in einer vorteilhafteren Ausgangslage.
Deshalb ist es umso wichtiger, sich in dieser Behördenwelt und ihrer Paragraphenflut umfassend beraten und ggf. vertreten zu lassen, um Ihre Rechte, einschließlich der Grundrechte angemessen wahrnehmen zu können.